EU-Verordnung 261/2004
Anschluss verpasst? Die ganze Reise zählt.
Bist du einem Anschluss hinterhergerannt, der gerade weg war? Stand alles auf einer Buchung und kamst du 3 Stunden oder später am Endziel an, ist die komplette Reise erstattungsfähig.
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Pro Person, bei 3+ Stunden Verspätung am Endziel, Annullierung weniger als 14 Tage vorher oder Nichtbeförderung. Bis zu 6 Jahre rückwirkend.
Wann ist ein verpasster Anschluss erstattungsfähig?
Verpasst wegen der Airline
Dein erster Flug war verspätet oder annulliert, wodurch der Anschluss unerreichbar wurde.
Alles auf einer Buchung
Die Flüge standen auf einer Reservierung. Das Endziel dieser Buchung ist entscheidend.
3+ Stunden später am Endziel
Nicht die Verspätung des ersten Flugs zählt, sondern deine endgültige Ankunftszeit.
Abflug von einem EU-Flughafen
Auch bei Umstieg außerhalb der EU: Eine Buchung ab der EU fällt komplett unter die Verordnung.
Eine Buchung ist eine Reise, auch juristisch
Wer von A über B nach C fliegt, hat rechtlich einen einzigen Beförderungsvertrag. Der EuGH bestätigte im Wegener-Urteil (C-537/17), dass eine solche Reise ein Ganzes ist, selbst wenn der Umstieg außerhalb der EU liegt und den zweiten Flug eine Partner-Airline durchführt.
Für deinen Anspruch heißt das: Eine kleine Verspätung des ersten Flugs, die in stundenlangem Warten am Endziel endet, ist voll erstattungsfähig. Die Airline kann sich nicht darauf berufen, dass jeder einzelne Flug nur wenig verspätet war.
Der Betrag wird über die Gesamtdistanz berechnet
Die Entschädigung folgt der Gesamtdistanz deiner Buchung, vom Start bis zum Endziel, in gerader Linie gemessen. Frankfurt nach Bangkok über Doha ist damit ein 600-€-Anspruch, auch wenn nur die erste Etappe verspätet war.
Kamst du durch den verpassten Anschluss erst am nächsten Tag an, standen dir unterwegs außerdem Hotel, Mahlzeiten und Transfer zu. Hat die Airline das versäumt, kannst du diese Kosten mit Belegen separat zurückfordern.
So forderst du bei verpasstem Anschluss
Gib die Flugnummer deines ersten Flugs und das Datum ein. Wir rekonstruieren die Reise, messen die Ankunftsverspätung am Endziel und prüfen die Ausrede der Airline gegen echte Daten, inklusive Wetter.
Eine digitale Unterschrift, und wir übernehmen: Mahnung, Verhandlung und notfalls Gericht. Du zahlst nur bei Erfolg.
Häufige Fragen
Mein erster Flug war nur 40 Minuten verspätet. Kann ich fordern?
Ja, wenn diese 40 Minuten deinen Anschluss unerreichbar machten und du dadurch 3 Stunden oder später am Endziel ankamst. Allein die Ankunft am Endziel zählt.
Mein Umstieg lag außerhalb der EU. Gilt die Verordnung trotzdem?
Ja. Startete deine Reise an einem EU-Flughafen und stand alles auf einer Buchung, fällt die gesamte Reise unter EU 261/2004, auch mit Umstieg etwa in Doha oder Istanbul. Das folgt aus dem Wegener-Urteil.
Ich habe die Flüge separat gebucht. Was nun?
Separate Buchungen sind rechtlich getrennte Reisen; der verpasste zweite Flug ist dann meist nicht erstattungsfähig. Prüfe aber, ob die Verspätung des ersten Flugs selbst einen Anspruch begründet.
Über welche Distanz wird meine Entschädigung berechnet?
Über die gerade Linie vom Startpunkt zum Endziel der gesamten Buchung, nicht je Einzelflug. Interkontinentale Reisen fallen dadurch fast immer in die höchste Kategorie von 600 €.
Die Airline hat mir ein Hotel gestellt. Entfällt meine Entschädigung?
Nein. Betreuung wie Hotel oder Mahlzeiten ist ein eigenes Recht und wird nicht verrechnet. Die Entschädigung von 250 bis 600 € steht davon völlig unabhängig.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Volltext (EUR-Lex)
- EuGH, Sturgeon (C-402/07): ab 3 Stunden Verspätung gibt es Entschädigung
- EuGH, Wallentin-Hermann (C-549/07): technische Defekte sind selten höhere Gewalt
- Deine Fluggastrechte (Europa.eu)
Rechtlicher Rahmen geprüft am 19. September 2026. Diese Seite ist allgemeine Information zur EU-Verordnung 261/2004, keine individuelle Rechtsberatung.
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