EU-Verordnung 261/2004
Flug annulliert? Du hast mehr Rechte, als du denkst.
Bei einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug stehen dir neben Ersatzflug oder Erstattung oft auch 250 bis 600 € Entschädigung zu. Wir kümmern uns um beides.
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Pro Person, bei 3+ Stunden Verspätung am Endziel, Annullierung weniger als 14 Tage vorher oder Nichtbeförderung. Bis zu 6 Jahre rückwirkend.
Wann gibt es Entschädigung bei Annullierung?
Weniger als 14 Tage vorher
Wusstest du es früher, entfällt die Entschädigung, aber Erstattung oder Umbuchung stehen dir weiter zu.
Ersatzflug kam deutlich später an
Auch mit Umbuchung bleibt dein Anspruch, wenn die Alternative außerhalb der gesetzlichen Zeitfenster lag.
EU-Abflug oder EU-Airline
Gestartet von einem EU-Flughafen, oder in die EU geflogen mit einer europäischen Airline.
Keine außergewöhnlichen Umstände
Ein Streik des eigenen Personals oder ein technischer Defekt ist laut Gerichten keine höhere Gewalt.
Deine drei Rechte beim Flugausfall
Bei jeder Annullierung muss die Airline dir die Wahl lassen: dein Geld binnen 7 Tagen zurück oder eine Umbuchung ans Ziel. Zusätzlich hast du Anspruch auf Betreuung am Flughafen: Essen, Getränke und bei Bedarf ein Hotel.
Wurde der Flug binnen 14 Tagen vor Abflug annulliert, kommt die pauschale Entschädigung obendrauf: 250 bis 600 € je nach Distanz. Nur wenn die Airline dich rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Zeitfenster umgebucht hat, oder bei echter höherer Gewalt, entfällt dieser Anspruch.
Die Zeitfenster, genau erklärt
Annulliert die Airline zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug, entgeht sie der Entschädigung nur, wenn dein Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startete und weniger als 4 Stunden später ankam. Binnen 7 Tagen vor Abflug werden die Margen enger: höchstens 1 Stunde früher weg und weniger als 2 Stunden später an.
Lag deine Umbuchung außerhalb dieser Margen, steht dir neben dem Ersatzticket der volle Entschädigungsbetrag zu. Airlines erwähnen das selten von selbst.
Gutschein erhalten? Du darfst Geld verlangen
Ein Gutschein ist nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Hast du dich nicht bewusst dafür entschieden, bleibt dein Recht auf Erstattung in Geld bestehen, plus die Entschädigung obendrauf.
Wir prüfen deinen Flug, berechnen deine Ansprüche und mahnen die Airline. Wetter-Ausreden legen wir neben die METAR-Daten des Tages; hält die Ausrede nicht, ziehen wir durch, notfalls vor Gericht.
Häufige Fragen
Bekomme ich Ticketerstattung und Entschädigung?
Beides ist möglich. Erstattung oder Umbuchung ist ein Grundrecht bei jeder Annullierung; die Entschädigung von 250 bis 600 € kommt dazu, wenn die Annullierung binnen 14 Tagen vor Abflug lag und keine höhere Gewalt vorlag.
Die Airline bietet mir einen Gutschein an. Muss ich ihn nehmen?
Nein. Ein Gutschein erfordert deine ausdrückliche Zustimmung. Du hast immer das Recht, Erstattung in Geld zu wählen, binnen 7 Tagen.
Was, wenn ich erst am Flughafen vom Ausfall erfuhr?
Dann gilt die Annullierung als nicht rechtzeitig angekündigt, und dein Entschädigungsanspruch ist am stärksten. Bewahre Bordkarte und alle Nachrichten der Airline auf; wir erledigen den Rest.
Zählt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?
Meistens nicht. Der EuGH hat entschieden, dass ein Streik des eigenen Personals keine höhere Gewalt ist. Nur externe Ursachen, etwa gesperrter Luftraum, können das sein.
Ich wurde umgebucht und kam 5 Stunden später an. Erstattungsfähig?
Sehr wahrscheinlich. Bei einer Ankunft deutlich außerhalb der gesetzlichen Zeitfenster bleibt der volle Entschädigungsbetrag bestehen, auch wenn du die Umbuchung angenommen hast.
Was kostet eure Hilfe?
Nichts im Voraus und nichts bei Verlust. Nur bei erfolgreichem Anspruch behalten wir einen festen Prozentsatz der Auszahlung ein. Ohne Erfolg keine Kosten.
Quellen und Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Volltext (EUR-Lex)
- EuGH, Sturgeon (C-402/07): ab 3 Stunden Verspätung gibt es Entschädigung
- EuGH, Wallentin-Hermann (C-549/07): technische Defekte sind selten höhere Gewalt
- Deine Fluggastrechte (Europa.eu)
Rechtlicher Rahmen geprüft am 19. September 2026. Diese Seite ist allgemeine Information zur EU-Verordnung 261/2004, keine individuelle Rechtsberatung.
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